03.05.2019 | 21:15:00 | ID: 27364 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

BHV1 in einem zweiten Rindermastbestand in Dithmarschen nachgewiesen - Status der BHV1-Freiheit nicht gefährdet

Kiel (agrar-PR) - In einem zweiten Rindermastbestand im Kreis Dithmarschen mit 120 Tieren wurde in dieser Woche bei einer Untersuchung von Blutproben im Landeslabor die Infektion mit dem BHV1-Virus nachgewiesen. Das teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) heute (3. Mai) mit.

Bereits im April 2019 hatte es einen BHV1-Nachweis in einem Rindermastbetrieb im Kreis Dithmarschen gegeben (siehe Pressemitteilung vom 2. April). Im Rahmen der sich daraus ergebenen Untersuchungen von Rinderbetrieben im Umkreis wurde nun in einem zweiten Rinderbestand bei allen Tieren Antikörper gegen das BHV1-Virus nachgewiesen. Diese Tiere tragen das Virus in sich, ohne selbst erkrankt zu sein. Infizierte Tiere sind lebenslang Träger des Bovinen Herpesvirus Typ 1 und müssen daher schnellstmöglich geschlachtet werden. Das Fleisch dieser Tiere, die nicht klinisch erkrankt sind, kann nach Aussage des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung (MJEVG) bedenkenlos verzehrt werden. Das Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar und daher ungefährlich. 

Der zweite betroffene Rindermastbestand wurde ebenfalls gesperrt. Derzeit werden Untersuchungen in Kontaktbetrieben und in Umgebungsbetrieben durchgeführt. Die Ergebnisse dieser noch ausstehenden Untersuchungen müssen abgewartet werden. 

Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland. Seit Juni 2017 ist ganz Deutschland EU-rechtlich als frei von der Infektion mit BHV1 anerkannt.

Dieser Freiheitsstatus ist durch vereinzelte Nachweise in Deutschland nicht gefährdet. Es treten auch in anderen Bundesländern vereinzelt Fälle auf, in Schleswig-Holstein liegen die letzten Nachweise über ein Jahr zurück. 

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen können zukünftig weitere Tiere von dieser Rinderseuche betroffen sein. So können durch den Handel mit Rindern infizierte Tiere unter anderem aus nicht BHV1-freien EU-Mitgliedsstaaten trotz hoher Auflagen nach Deutschland gelangen. Die Rinderhalter sind daher weiterhin gehalten, strenge Biosicherheitsmaßnahmen aufrecht zu erhalten.

Betriebe sind abzuschirmen und zugekaufte Rinder zunächst separat zu halten und auf Rinderseuchen zu untersuchen, bevor die Tiere in die Herde integriert werden.

Hintergrund:

Das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) ist eine weltweit verbreite Viruserkrankung der Rinder. Es verbreitet sich durch direkten Kontakt zwischen Tieren, kann aber auch durch Personen- oder Fahrzeugkontakte übertragen werden. BHV1 wird seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft.

Die Bekämpfungsmaßnahmen ergeben sich aus der Bundesverordnung zur Bekämpfung des Bovinen Herpesvirus 1. Das Virus kann bei Rindern unter anderem zu Lungenerkrankungen, Fieber und Aborten führen. 

Um eine Verschleppung dieses Virus auf weitere Bestände zu verhindern, sind die rechtlich vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen umzusetzen. Zu diesen Maßnahmen gehören neben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch die Entfernung infizierter Tiere aus den Betrieben. Ziel ist es, die Rinderbestände in Schleswig-Holstein vor dieser Tierseuche zu schützen und eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Hygiene und gute Biosicherheit sind von allen Rinderbetrieben umzusetzen, um generell der Verschleppung von Tierseuchen wie der BHV1 vorzubeugen.
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