Stuttgart (agrar-PR) -
Überwachungsprogramm wird fortgesetzt Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und
Ländlichen Raum am Donnerstag (23. Juli) in Stuttgart mitteilte, wurden
nach ersten Funden von Maiswurzelbohrern in der vergangenen Woche bei
Singen (Landkreis Konstanz) und Appenweier (Ortenaukreis) nun erneut
Maiswurzelbohrer gefunden. Die neuen Fundstellen liegen in der Nähe von
Lahr bei Meißenheim-Kürzell und Lahr-Hugsweier (beides Ortenaukreis).
Auch in Singen wurden erneut Maiswurzelbohrer gefangen. Die Zahl der
insgesamt gefangenen Maiswurzelbohrer erhöht sich damit auf elf.
Die Landratsämter Offenburg und Konstanz haben unmittelbar nach den
Funden die Intensivierung des Monitoring (Beobachtung) und der übrigen
Maßnahmen eingeleitet. Die Fallen werden weiter in regelmäßigen
Abständen kontrolliert. Aufgrund der Quarantänevorschriften der EU
werden zwischen Anfang Juli und Ende September Sexuallockstofffallen
aufgestellt. In diesem Jahr hängen in Baden-Württemberg an über
500 Standorten insbesondere entlang der Verkehrswege solche Fallen, die
die männlichen Käfer anlocken. Sobald Käferfunde vorliegen, wird die
Beobachtung intensiviert und es werden zusätzliche Fallen ausgebracht,
um die örtliche Situation sicher erfassen zu können.
Gemäß den EU-Vorschriften weisen die zuständigen Landratsämter
gegenwärtig die Befallszonen mit einem Kilometer Radius und die
Sicherheitszonen mit zusätzlich fünf Kilometern um die Befallszone aus.
Bei der Eingrenzung werden Faktoren wie die Topographie, Waldgebiete,
Flächenstrukturen, Kulturanbau und sonstige besondere örtliche
Gegebenheiten berücksichtigt. Sobald hierzu die detaillierten Karten
erstellt sind, werden diese zur Information der Landwirte auf der
Homepage des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, dem
Regierungspräsidium Freiburg und dem Landwirtschaftlichen
Technologiezentrum Augustenberg eingestellt.
Außerdem erlassen die Landratsämter Allgemeinverfügungen, in denen
die Zoneneinteilung beschrieben wird und die zu berücksichtigenden
rechtlichen Vorgaben und umzusetzenden Maßnahmen festgeschrieben sind.
Zunächst sollen für die betroffenen Gebiete Allgemeinverfügungen
erlassen werden, die die Bekämpfung der Käfer erlaubt. Welche
weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind, kann erst in den kommenden
Wochen beurteilt werden, wenn das Ausmaß des Befalls abgeschätzt werden
kann. Es muss sowohl mit weiteren Neueinschleppungen als auch mit dem
Schlupf aus im letzten Jahr abgelegten Eiern gerechnet werden.
In den Befallszonen und Bekämpfungsflächen innerhalb der
Sicherheitszonen werden die Maisflächen mit dem bienenungefährlichen
Insektizid Biscaya behandelt. Dies verhindert, dass möglicherweise
weitere vorhandene Käferweibchen Eier in den Boden ablegen können.
Zusatzinformation:
Der Westliche Maiswurzelbohrer wird weltweit als der bedeutendste
Maisschädling angesehen. In Europa ist er als Quarantäneschädling
eingestuft und unterliegt daher strengen rechtlichen Regelungen, die
unter anderem eine Meldepflicht an die Europäische Kommission
beinhalten und eine Ausweisung von Quarantänezonen. In den
Quarantänezonen sind Maßnahmen gegen den Schädling durchzuführen.
Weitere Informationen zum Maiswurzelbohrer sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de,
beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg unter
www.ltz-augustenberg.de,
beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
www.bmelv.de
oder beim Julius-Kühn Institut unter
www.jki.bund.de (Pflanzengesundheit > Schadorganismen > Diabrotica)
sowie unter
http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_1171854/DE/Home/pflanzengesundheit/schadorganismen/diabrotica/diabrotica__node,templateId=renderPrint.html__nnn=true
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