Hannover (agrar-PR) - Liquiditätshilfe
Aufgrund der
angespannten Liquiditätslage vieler landwirtschaftlicher Betriebe wird
die Betriebsprämie in diesem Jahr bereits zum 1. Dezember und damit
fast einen Monat früher ausgezahlt, als im Vorjahr. Eine noch
frühzeitigere Auszahlung wäre nach den Vorgaben der EU nur in Form
einer Teilzahlung zulässig. Dabei hätten nur die Antragsflächen
berücksichtigt werden dürfen, bei denen die Kontrollen abgeschlossen
sind. Für alle anderen Flächen hätte zunächst eine Ablehnung mit
Sanktionierung erfolgen müssen. Die Auszahlung des Restbetrages wäre
erst im folgenden Jahr möglich gewesen.
Als weitere Unterstützung wird für Betriebe mit Sitz in
Niedersachsen ab dem 6. Juli eine Zinsverbilligung für
Liquiditätshilfekredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank angeboten.
Diese beträgt ein Prozent und wird aus Bundesmitteln finanziert. Die
maximale Darlehenshöhe beläuft sich auf 100.000 €. Außerdem können
Sondertilgungsmöglichkeiten in Höhe von bis zu 70 Prozent der
Betriebsprämienzahlung für das Jahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Das Darlehen wird dann praktisch zinsfrei gewährt und muss nach Erhalt
der Betriebsprämienzahlung für das Jahr 2009 bis zum 30.12.2009
zurückgezahlt werden. Für die Gewährung der Zinsverbilligung ist die
LWK Niedersachsen zuständig. Antragsunterlagen werden dort in Kürze
ausliegen. Bei der Gewährung der Zinsverbilligung ist ggf. nach dem
„Windhundverfahren" zu ent- scheiden. Weitere Infos unter:
www.ml.niedersachsen.de ;
www.lwk-niedersachsen.de ;
www.rentenbank.de.