Potsdam (agrar-PR) -
Die Gefahren- und Risikokarten für die neun Teileinzugsgebiete im Land Brandenburg sowie Informationen zur Erarbeitung der Karten können ab sofort im Internet unter dem Link www.mugv.brandenburg.de/info/hwrm/karten abgerufen werden.
„Die Erarbeitung der Karten stellt nach dem Abschluss der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos Ende 2011 einen nächsten wichtigen Schritt dar. Aus ihnen lassen sich Handlungsempfehlungen u. a. im Hinblick auf die Gefahrenabwehr, den Katastrophenschutz, die Kommunal- und Regionalplanung sowie die Eigenvorsorge ableiten“, sagt Umweltministerin Anita Tack.
Mit der Fertigstellung der knapp 3000 Karten können nun Aussagen getroffen werden, welche Flächen bei bestimmten Hochwasserereignissen überflutungsgefährdet sind (Gefahrenkarten) und welche potenziellen nachteiligen Auswirkungen und Betroffenheiten (Risikokarten) dies mit sich bringt.
Mit Hilfe von Computermodellen wurden die Wasserausbreitung und Wassertiefe für ein Extremereignis, ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall 100 Jahre) sowie ein Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren) erzeugt. Um die Plausibilität der Modellergebnisse vor Ort zu prüfen, wurden diese u. a. Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Landkreise, Gemeinden und Gewässerunterhaltungsverbände vorgelegt und mit ihnen beraten. Die Plausibilisierungsergebnisse sind in die nun veröffentlichten Karten eingeflossen.
Bis Ende 2015 werden auf der Grundlage der Gefahren- und Risikokarten die Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel dieser Pläne ist es, das Hochwasserrisiko für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. „Wir müssen den Flüssen wieder mehr Raum geben und wirksame Rückhalteflächen schaffen. Allein mit immer höheren Deichen werden wir die voraussichtlichen Folgen des Klimawandels mit zunehmenden Wetterextremen nicht bewältigen“, so Tack und weist darauf hin, dass Hochwasserschutz eine Generationenaufgabe ist.
Hochwasserrisikomanagement ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hochwasserrisiken kann nur effizient begegnet werden, wenn sich staatliche Maßnahmen und Eigenvorsorge ergänzen.
Hintergrund:
Mit der "Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken" wurden erstmals europaweit einheitliche, stringente Vorgaben für das Hochwasserrisikomanagement geregelt. Die Richtlinie ist eine Reaktion der Europäischen Kommission auf die extremen Hochwasserereignisse der letzten Jahre in vielen europäischen Flussgebieten.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in drei Schritten und gibt den Mitgliedstaaten den folgenden Zeitplan vor:
- bis 22. Dezember 2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
- bis 22. Dezember 2013: Gefahren- und Risikokarten
- bis 22. Dezember 2015: Risikomanagementpläne und Maßnahmen
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.300917.de
Gefahren- und Risikokarten wurden erarbeitet für die neun Teileinzugsgebiete:
- Elbe in der Prignitz
- Elbe im Raum Mühlberg
- Schwarze Elster
- Stepenitz
- Havel
- Spree
- Oder
- Lausitzer Neiße
- Ucker
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Pressesprecherin: Alrun Kaune-Nüßlein
Telefon: 0331/ 866 70 16
Fax: 0331/ 866 70 18
Mobil: 0173/ 600 25 63
Internet: www.mugv.brandenburg.de
E-Mail: alrun.kaune-nuesslein@mugv.brandenburg.de