17.11.2015 | 19:10:00 | ID: 21413 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Landesnaturschutzgesetz schafft Neuregelung bei Eingriffen in Natur Griese/Krebühl: Flächen für Naturschutz mit Landwirtschaft erhalten

Mainz (agrar-PR) -

„Mit unserem Landesnaturschutzgesetz wollen wir die Flächen für den Naturschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft erhalten und aufwerten. Dazu haben wir auch die Ausgleichsmaßnahmen neu geregelt, die bei Eingriffen in die Natur erfolgen müssen“, erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese heute in Mainz. Das Land habe ein neues System mit neuen Zuständigkeiten geschaffen, das die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen klarer, einheitlicher und transparenter regele. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Stiftung Natur und Umwelt, Jochen Krebühl, stellte der Staatsekretär einen Erlass mit den neuen Vorgaben und Zuständigkeiten vor. Die Ersatzzahlungen, die immer dann erfolgen, wenn eine Ausgleichsmaßnahme nicht möglich ist, gehen zukünftig nicht mehr ans Land, sondern an die Landesstiftung Natur und Umwelt. Damit folge das Land dem Beispiel einer Reihe weiterer Bundesländer, erläuterte Griese.

„Wir wollen mit unserm Landesnaturschutzgesetz zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Rheinland-Pfalz beitragen und den Naturschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft voranbringen“, sagte Griese. Mit den neuen Eingriffsregelungen sollen die Ausgleichsmaßnahmen daher neben einer gezielten Aufwertung von Flächen in Naturschutzgebieten auch verstärkt auf naturnah bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen stattfinden. Berücksichtigt der Bauer zum Beispiel den Lebensraum der Feldlerche mit Brachefenstern auf dem Acker, dann wird er dafür vom Eingreifer, der einen Ausgleich erbringen muss, finanziell honoriert. Ausgleichsmaßnahmen bieten sich oft auch an ertragsarmen Standorten an. Diese Flächen, wie etwa Magerrasen, sind für den Naturschutz sehr wertvoll. Mit Beweidungsprojekten können sie für den Naturschutz und zugleich für die Landwirtschaft aufrechterhalten werden.

Die Übertragung der Mittelverwaltung auf die Stiftung mache die Vergabe transparenter „Naturschutzverbände, kommunale Spitzenverbände, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft können in Stiftungsgremien mitarbeiten und so an den Entscheidungen zum Einsatz der Ersatzgelder mitwirken“, führte Krebühl die Vorteile der Neuregelung aus. Außerdem könne die Stiftung zusätzliche Mittel einwerben. So werde eine ‚Hebelwirkung‘ ausgelöst. Die Ersatzzahlungsmittel können als Kofinanzierung für EU- oder bundesgeförderte Projekte eingesetzt werden. „Mit einem Euro kann so die doppelte Wirkung erzielt werden“, so Krebühl. Außerdem werde mit den Neuregelungen klargestellt, dass Eingriffe in das Landschaftsbild durch Höhenbauwerke wie Windkraftanlagen oder Strommasten grundsätzlich durch Ersatzzahlungen auszugleichen sind.

Für die Bemessung der Ersatzzahlungen sei ein einheitliches System festgelegt worden. Bisher waren aufgrund der fehlenden Bundeskompensationsverordnung die Ersatzzahlungen uneinheitlich geregelt. Das hat in der Vergangenheit zu uneinheitlichen Berechnungsgrundlagen in den Landkreisen geführt, was auch der Landesrechnungshof schon moniert habe. Das Land habe mit dem neuen Naturschutzgesetz die Initiative ergriffen und für Rheinland-Pfalz Rechtssicherheit und einheitliche Regeln geschaffen, so Griese.

 

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