02.02.2012 | 12:30:00 | ID: 12074 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Niedersächsische Erklärung zum Wald-Wild-Konflikt unterzeichnet

Hannover (agrar-PR) - Eine niedersächsische Erklärung zum „Wald-Wild-Konflikt" hat Landwirtschaftsminister Gert Lindemann jetzt zusammen mit der Landesjägerschaft Niedersachsen, dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen, dem Waldbesitzerverband, den Niedersächsischen Landesforsten, den Bundesforsten, der Klosterkammer, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und dem Verband der Niedersächsischen Grundbesitzer unterzeichnet.
Der Hintergrund: Die niedersächsische Landesregierung strebt flächendeckend angepasste Wildbestände an, hat dafür seit geraumer Zeit den unmittelbar betroffenen Personenkreis sensibilisiert und alle beteiligten Interessengruppen zu mehreren Diskussionsrunden in das Landwirtschaftsministerium eingeladen, um praxistaugliche Lösungswege zu finden.

Die Beteiligten sind sich einig, dass Wald und Wild untrennbar zusammengehören, der Wildbestand dabei aber im Einklang mit den land- und forstwirtschaftlichen Belangen stehen muss. Minister Lindemann: „Es ist unser erklärtes Ziel, die Erkenntnisse aus der wildbiologischen Forschung, in die das Landwirtschaftsministerium angemessene Beträge investiert, in das Wildmanagement einfließen zu lassen."

So ist Niedersachsen eins von fünf Bundesländern, in dem die ziehenden Schalenwildarten weiterhin wandern dürfen. Auch sollen durch Ruhezonen und Daueräsungsflächen die Belange des Wildes besser berücksichtigt werden, indem sie deren Wohlbefinden verbessern und Verbiss und Schälschäden reduzieren. Bei Bedarf sollen die Jagdzeiten flexibler gehandhabt werden.

Die Grundeigentümer sollen die Wildschäden im Wald erkennen und bewerten können. Teilweise sind auch unzureichende Informationen der Anlass der Missstände. Hier sollen Dienstbesprechungen und Fortbildungen Abhilfe schaffen. Die ehrenamtlichen und behördlichen Funktionsträger sollen für überhöhte Wildbestände und Wildschäden sensibilisiert werden. Die Satzungen der Hege-Gemeinschaften dürfen nicht durch strenge Vorgaben eine Abschusserfüllung behindern.

Alle Beteiligten haben erkannt, dass die Jagdmethoden auf die waldbaulichen Ziele und steigenden Schalenwildbestände anzupassen sind. Dieses beinhaltet auch bei revierübergreifenden Drückjagden das Dulden von unbeabsichtigt überjagenden Hunden. Auch soll bei der nächsten Änderung des Landesjagdgesetzes die bisherige Fütterungsregelung hin zur Notzeitenregelung geändert werden.

Der Rehwildabschussplan soll ein Mindestabschussplan mit 30% Überschreitungsmöglichkeit werden, ohne dass für die Überschreitung eine behördliche Genehmigung notwendig wird. Schließlich soll die Übererfüllung des Abschussplanes im Rahmen von Drückjagden zukünftig nicht mehr sanktioniert werden.

Eine Wald-Wild-Kommission soll bereits im Frühjahr Brennpunkte aufsuchen und diese mit allen Beteiligten vor Ort besprechen, um eine Sensibilisierung zu erreichen. In „Brennpunkten" ist auch eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Jagdbehörde und der Jägerschaft anzustreben.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ist zusammen mit den Beteiligten überzeugt, dass durch diesen Maßnahmenkatalog gemeinsam die Schalenwildbestände auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse angepasst werden können. (PD)
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