Berlin/Münster (agrar-PR) -
BMU muss Unterlagen zum Elbschutz rausrücken Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat vor dem Münsteraner Oberverwaltungsgericht ein mehrere Jahre
dauerndes Verfahren gegen das Bundesumweltministerium gewonnen. Der
Umweltverband hatte 2005 die Herausgabe eines Schreibens des Bundesamtes
für Naturschutz (BfN) an das Ministerium verlangt, in dem das BfN
naturschutzfachliche Bedenken über Maßnahmen zur Vertiefung der Elbe
geäußert hatte. Die Umweltorganisation berief sich dabei auf das
Umweltinformationsgesetz. Das damals von Bundesumweltminister Sigmar
Gabriel geführte BMU hatte die Herausgabe mit der Begründung verweigert,
es handele sich bei dem Schreiben um kein öffentliches Dokument, es sei
vertraulich und diene lediglich der internen Abstimmung zwischen den
Verwaltungen.
Nachdem rechtsanwaltliche Bemühungen keine Änderung
der Position des BMU gebracht hatten, reichte der BUND 2006 Klage gegen
das Umweltministerium ein. Ende 2007 gab das Verwaltungsgericht Köln dem
BUND recht. Dagegen war das BMU in Berufung gegangen. Die schriftliche
Ablehnung dieser Berufung seitens des OVG Münster liegt dem BUND jetzt
vor. Darin heißt es: "Das Bekanntwerden von Unterlagen […] mag zwar
einen gewissen Rechtfertigungsdruck für die handelnde Behörde erzeugen.
Eine kritische Auseinandersetzung der Öffentlichkeit mit umweltbezogenem
Handeln soll vom Umweltinformationsgesetz jedoch nicht ausgeschlossen,
sondern gefördert werden."
Olaf Bandt, BUND-Direktor für Politik und
Kommunikation: "Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur
Herausgabe von Akten des Bundesumweltministeriums stärkt die Position
der Umweltverbände gegenüber den Behörden. Immer wieder wird versucht,
Fakten und Hintergründe zu Umweltthemen zu verschleiern. Wir werden
solche Versuche weiter öffentlich anprangern und wenn nötig dagegen
juristisch vorgehen. Das Handeln von Behörden muss öffentlich und
durchschaubar bleiben. Umweltbelange sind keine Verschlusssachen, sie
gehen alle an. Ein umfassendes Wissen darüber ist für den Schutz unserer
Lebensgrundlagen unverzichtbar."