Berlin (agrar-PR) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rufen die
Bundesregierung auf, die aktuellen Forderungen der Bundesländer zur
Aufweichung der Naturschutzstandards in Deutschland zurückzuweisen.
Angesichts des dramatischen Verlustes an Arten und Lebensräumen sei
schon der erste Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes ein
Minimalkompromiss gewesen, der eine Reihe von Defiziten aufweise. Ein
großer Teil der vom Bundesrat gewünschten Korrekturen am Entwurf
fordere nun noch weitergehende Verschlechterungen im Naturschutz. Das
Bundesnaturschutzgesetz soll voraussichtlich am 3. Juni im Kabinett
behandelt und am 19. Juni im Bundestag verabschiedet werden.
Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Die Bundesländer
müssen im Naturschutz endlich mehr Verantwortung zeigen. Die
dramatische Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine
weitere Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz.
Eine hohe Qualität im deutschen Umwelt- und Naturschutz ist nicht nur
Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in Deutschland insgesamt, sie
ist auch ein positiver Standortfaktor, den es gerade in der aktuellen
Wirtschaftskrise zu verteidigen gilt. Dieser Herausforderung dürfen
sich weder die Länder noch die Bundesregierung länger verweigern."
Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: "Mit dem von
uns sehr bedauerten Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Regierung
eine historische Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland
entscheidend zu stärken, leider verspielt. Nun darf der Zeitdruck bei
der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht dazu genutzt
werden, eine Politik fortzuführen, die Natur- und Umweltschutz im
Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen hintanstellt."
Die aktuellen Beschlüsse des Bundesrates zur
Aufweichung der Naturschutzstandards würden belegen, dass eine Mehrheit
der Länder ihre natürlichen Lebensgrundlagen nur unzureichend
wertschätze, betonte NABU-Präsident Tschimpke. Z.B. gefährde der vom
Bundesrat geforderte absolute Vorrang des Vertragsnaturschutzes die
Bewahrung bedrohter Lebensräume wie Feuchtwiesen oder alte
Buchenwälder. So ließen sich die Lebensräume für Biber, Brachvogel und
Kranich nicht schützen, sie würden zum Spielball zumeist nur kurz
geltender Verträge. Weiger: "Bei aller Bedeutung des vertraglichen
Naturschutzes kann er den hoheitlichen Naturschutz nicht ersetzen. Nur
mit ihm lassen sich die Naturschutzziele auch gegenüber Dritten
dauerhaft sichern." Weiger warnte außerdem vor einer Zersplitterung des
Naturschutzrechts in 16 länderspezifische Varianten. Dies führe
vermutlich zu einer Vielzahl von Prozessen um geplante Vorhaben und
unterschiedliche Rechtsauslegungen.
Der BUND und der NABU forderten insbesondere die
Politiker der Union auf, sich entsprechend den Verhandlungsergebnissen
für das Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu
bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des
Bundesnaturschutzgesetzes sei für die großen Umweltverbände speziell im
Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit der
daran beteiligten Parteien. Die in BUND und NABU organisierten über
eine Million Mitglieder und Unterstützer würden sehr genau beobachten,
wer sich für mehr Natur- und Artenschutz und damit für die
Lebensqualität in Deutschland einsetze.
Pressekontakt: BUND: Heidrun Heidecke, BUND-Naturschutzexpertin, Tel. 0 30 / 2 75 86-495,
presse@bund.net; NABU: Magnus Herrmann, NABU-Naturschutzexperte, Tel. 0 30 / 28 49 84 16 18,
Magnus.Herrmann@NABU.de