26.11.2018 | 20:15:00 | ID: 26634 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaftsminister Albrecht und Verbraucherschutzministerin Sütterlin-Waack stellen den Jahresbericht des Landeslabors vor

Kiel / Neumünster (agrar-PR) - Das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) ist eine wichtige Einrichtung des Landes für den gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutz. Um dessen Ausstattung weiter zu sichern, hat das Land rund 9 Millionen Euro in dessen Modernisierung und weitere 1,5 Millionen Euro in die Gerätetechnische Ausstattung investiert. „Wir wollen so den gesundheitlichen Verbraucher- und Umweltschutz im Land stärken. Gerade in Zeiten von Geflügel- und Afrikanischer Schweinepest (ASP) ist es besonders wichtig, auf eine moderne, den neuesten technischen Anforderungen ausgelegte Infrastruktur zugreifen zu können“, sagte der für das Landeslabor zuständige Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht heute (26. November) anlässlich der Vorstellung des neuen Jahresberichts des Landeslabors und ergänzte: „Um auf Tierseuchen und Krisensituationen zukünftig besser vorbereitet zu sein, haben wir zudem schon jetzt das Personal in einigen Bereichen aufgestockt. Das kommt der veterinärmedizinischen Diagnostik insgesamt zugute.“

Sütterlin-Waack: „Unsere Lebensmittel sind sicher!“

Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte, der Verbraucherschutz habe viele Facetten und erstrecke sich mittlerweile auf nahezu alle Lebensbereiche. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zuallererst, dass unsere Lebensmittel sicher sind und das sind sie! Die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten mit Unterstützung unseres Landeslabors. Sie überwachen die Unternehmen und vollziehen gegebenenfalls hoheitliche Maßnahmen. Die Feststellung ,Unsere Lebensmittel sind sicher´ ist das Ergebnis der täglichen Arbeit dieser Kontrolleure. Dieses Ergebnis ist auch nicht selbstverständlich, sondern das Produkt permanenter Verbesserungen. Deshalb bekennt sich diese Landesregierung dazu, dass die Arbeit unseres Labors durch technische Innovationen und ausreichende Ausstattung mit wissenschaftlichem Personal dauerhaft auf einem hohen Leistungsstandard gehalten werden muss.“

Ministerin Sabine Sütterlin-Waack ging auf zwei Schwerpunkte der Lebensmittelüberwachung ein: „Zu Fipronil und erneut zu Acrylamid hat es umfangreiche Untersuchungen gegeben. Bei beiden Stoffen wurde in den überprüften Lebensmitteln keine Grenzwert- oder Richtwertüberschreitung festgestellt. Auch dank der guten Arbeit des Landeslabors können die Verbraucherinnen und Verbraucher sich also darauf verlassen, dass Lebensmittel bei uns sicher sind. Darauf wollen wir uns aber nicht ausruhen, sondern die Lebensmittelüberwachung noch weiter verbessern. Dazu haben wir z.B. im Verbraucherschutzministerium ein Interdisziplinäres Kontrollteam eingerichtet, das den Kreisen und kreisfreien Städten bei ihren Aufgaben zur Seite gestellt werden kann. Und wir werden im Frühjahr ein Projekt starten, um zu analysieren, wie alle Beteiligten an der Lebensmittelüberwachung zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Daran werden sich die Kreise und kreisfreien Städte, das Landeslabor und mein Ministerium beteiligen“, erklärte Sütterlin-Waack.

Albrecht: „Landeslabor leistet wichtigen Beitrag zur Salmonellenbekämpfung“

Ein weiterer Schwerpunkt des Jahresberichts 2017 ist der Umgang mit immer wieder auftretenden Salmonellenfunden. In den vergangenen Jahren wurden immer nur vereinzelt salmonellenhaltige Futtermittel in Schleswig-Holstein festgestellt. Im Dezember 2017 erreichte die amtliche Futtermittelüberwachung allerdings über das EU-Schnellwarnsystem die Nachricht, dass Salmonellen in Rapskuchenlieferungen aus Schleswig-Holstein nachgewiesen worden waren. „Die sich daraus ergebenden Überprüfungen und Maßnahmen haben das Landeslabor bis weit in das Jahr 2018 gefordert“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht. „Für eine effiziente Salmonellenbekämpfung ist es entscheidend, schnell und zuverlässig zu wissen, in welchen Produktionschargen die Bakterien aufgetreten sind. Das ermöglicht ein schnelles Handeln der Behörden, die beispielsweise frühzeitig die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte informieren und geeignete Desinfektionsmaßnahmen veranlassen müssen.“

Mit Salmonellen kontaminierte Futtermittel können eine Infektion von Tieren mit diesem Erreger und somit ‑ im ungünstigsten Fall ‑ einen Eintrag dieser Keime in die Lebensmittelkette verursachen. „Allerdings führt das Auftreten von Salmonellen in Futtermitteln nicht zwangsläufig zu einer Übertragung auf den Menschen“, sagte Landeslabordirektorin Katrin Lütjen. 

Im Jahr 2017 wurden im Landeslabor insgesamt 5205 Proben von Rindern, Schweinen und Geflügel auf Salmonellen untersucht. Dabei konnte in 113 Fällen bei Rindern (von 4162 Proben), in 44 Fällen bei Schweinen (von 452 Proben) und in 11 Fällen bei Geflügel (von 591 Proben) Salmonellen nachgewiesen werden. Auch im Lebensmittelbereich wurden insgesamt 3.921 Beprobungen auf Salmonellen durchgeführt. Dabei wurden über 1.000 Warenarten berücksichtigt, die sowohl tierische als auch pflanzliche Produkte umfassten. In 15 Fällen konnten Salmonellen nachgewiesen werden.

Mehr Personal für die Tierseuchendiagnostik

Auch bei der Tierseuchendiagnostik ist die Arbeit des Landeslabors als Untersuchungsamt entscheidend. „Wir haben im Zuge der Präventionsmaßnahmen rund um die Afrikanische Schweinepest das Personal um 3 Mitarbeiterinnen im Landeslabor aufgestockt“, sagte Albrecht. Während sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Jahr 2016 im Baltikum und in Polen eher langsam verbreitete, stellt sich die Situation zum Ende des Jahres 2017 bereits anders dar: im Juni war die Seuche bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik nachgewiesen worden, und zum Ende des Jahres zeigte die ASP in Polen eine sprunghafte Ausbreitung Richtung Westen. Während der Ausbruch in der Tschechischen Republik durch entsprechende behördliche Maßnahmen lokal begrenzt werden konnte, kam es in Polen zu zahlreichen ASP-Nachweisen, die sich regional ausbreiteten. Zuletzt wurde im September 2018 in Belgien ein ASP-Fall bekannt.

Wie wichtig ein gutes Krisenmanagement und die Handlungsfähigkeit im Rahmen eines Tierseuchengeschehens sind, hat das Landeslabor im Rahmen der am längsten andauernden Geflügelpestepidemie gezeigt. In der Zeit von November 2016 bis April 2017 untersuchte das Landeslabor insgesamt rund 10.000 Proben, davon 9.000 Hausgeflügelproben und 1.197 Proben von Wildvögeln, bis dann im Mai 2017 endgültig Entwarnung gegeben werden konnte. 

Hintergrund:

Das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) ist obere Landesbehörde und als zentraler behördlicher Dienstleister und Überwachungsbehörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. Es kümmert sich einerseits um Tierseuchendiagnostik sowie um die Überwachung von Futtermitteln, die Anwendung von Tierarzneimitteln und um die Handelsklassenüberwachung von Lebensmitteln. Andererseits untersucht es Lebensmittel und Bedarfsgegenstände und im Rahmen eines Umweltmonitorings Gewässer- und Bodenproben beispielsweise auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Bei dem Landesbetrieb arbeiten 218 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zuständig für das Landeslabor ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Dienstaufsichtsbehörde, die Fachaufsicht ist geteilt: Um den Bereich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände kümmert sich das Verbraucherschutzministerium, um alle anderen Bereich das Landwirtschafts- und Umweltministerium.


Weitere Informationen, ein Imagefilm des LSH und den Jahresbericht 2017 finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/lebensmittel/datengrundlage.html

und https://schleswig-holstein.de/jahresberichte_lsh
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