Erfurt (agrar-PR) -
Streit zwischen Freistaat und Bundeskartellamt beigelegt Das Bundeskartellamt und der Freistaat Thüringen haben sich nach
jahrelangem Ringen auf eine „Waldbesitzartenübergreifenden
Holzvermarktung im Freistaat Thüringen“ geeinigt. „Um den Belangen der
auf sich gestellten, meist kleinparzellierten, und damit nicht
marktfähigen, Waldbesitzer einerseits, und der Holzindustrie nach einem
ausreichenden Holzangebot andererseits Rechnung zu tragen, wird der
überwiegende Teil der Waldbesitzer Thüringens weiterhin gemeinsam mit
dem Staatswald sein Holz vermarkten dürfen. Hier zeigte das Kartellamt
mit der nun vorliegenden Verfügung ein offenes Ohr für die spezifischen
Probleme der thüringischen Waldbesitzer und Holzindustrie“, so
Thüringens Landwirtschaftsminister, Dr. Volker Sklenar.
Vorausgegangen
waren Beschwerden mehrerer Sägewerke aus anderen Bundesländern über die
Vermarktungspraxis der Landesforstverwaltungen. Auch Thüringen musste
sich mit dem Bundeskartellamt auseinandersetzen – obwohl es im
Freistaat keinen Dissens zwischen den Beteiligten gab. Im Gegenteil,
alle Holzmarktteilnehmer (Waldbesitzer, Holzindustrie und
Forstverwaltung) sprachen sich für eine weitgehende Beibehaltung des
seit 1992 bewährten Systems aus. Das Kartellamt sah dennoch bei dem
thüringischen Verfahren Ansätze, die gegen geltendes Wettbewerbsrecht
verstießen.
Mehrere Pilotprojekte sollen die Eigenvermarktung
des nichtstaatlichen Waldbesitzes vorantreiben. Ziel ist es, den Anteil
an eigen vermarktetem Holz aus dem Privat- und Körperschaftswald
schrittweise zu vergrößern, um für die Nachfrager einen größeren
Anbieterwettbewerb zu schaffen. Das Ministerium hat dem Kartellamt
jährlich über die Entwicklung der Eigenvermarktung zu berichten.
„Die
nun erreichte sinnvolle Lösung, die die Anforderungen des
Wettbewerbrechts mit den praktischen Belangen der Holzmarktakteure
verknüpft, geht maßgeblich auf die Initiative der obersten Forstbehörde
beim Ministerium zurück und bestätigt die thüringische
Einheitsforstverwaltung auf Basis des Gemeinschaftsforstamtes. So lange
die Möglichkeit einer gemeinsamen Holzvermarktung bestehen bleibt, ist
nach Abstimmung mit den Verbänden des Privat- und Körperschaftswaldes
sowie dem überwiegenden Teil der Holzindustrie in Thüringen von großer
Akzeptanz auszugehen“, äußerte dazu Minister Dr. Volker Sklenar. „Dass
sich der jahrelange Einsatz unseres Ministeriums gelohnt hat, macht die
Stärke des Wirtschaftsclusters Forst- und Holz in Thüringen mit über
40.000 Vollzeitarbeitsplätzen deutlich“, so der Minister abschließend.