Das EU-Schulprogramm – Programmteil Schulmilch – wird auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt. Interessenten können ab sofort eine Zulassung als Schulmilch-Lieferant für 2022/2023 und die Folgejahre beantragen. Neu ist, dass eine erteilte Zulassung bis auf Widerruf über das Schuljahr 2022/2023 hinaus und damit unbefristet gilt. Damit will das Landwirtschaftsministerium zur Verwaltungsvereinfachung beitragen. mehr...
Seit Sommer 2021 ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Durchsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken in Deutschland zuständig. Nun liegt der erste Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vor. mehr...