|
|
|
|
| Mit Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung nach dem 30. November kündigenDer vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist vorbei. Was aber, wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30. November im Briefkasten liegt? Man also erst nach dem Stichtag erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung. mehr... |
|