26.01.2024 | 17:05:00 | ID: 38727 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Backhaus fordert bessere Beträge bei den Ökoreglungen

Schwein (agrar-PR) - In einer Sonder-Agrarministerkonferenz haben die Agrarchefs der Länder heute per Videokonferenz über die Anpassung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes beraten.

Die Direktzahlungen in der 1. Säule der GAP sind zentrale und verlässliche Bestandteile des landwirtschaftlichen Einkommens. Mit der neuen Förderperiode 2023-2027 wurden auch die Ökoregelungen in die 1. Säule der GAP integriert. Sie sind für alle Bundesländer einheitlich. Zu den Ökoregelungen zählen zum Beispiel Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel.

Mit Einführung der Ökoregelungen sollte die GAP in ihrer Grundausrichtung neben den Agarumwelt- und Klimamaßnahmen der 2 Säule noch nachhaltiger werden.

Die Erfahrungen der Länder aus 2023 zeigen jedoch, dass die Ökoregelungen bundesweit insgesamt nicht so gut angenommen werden, wie erhofft. Deshalb haben sich die Bundesländer für eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen ausgesprochen. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus befürwortet die Anpassung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes unter der Prämisse, dass sie nicht zu mehr Bürokratie oder zu einer Erhöhung des Budgets für die Ökoregelungen und damit zulasten der Direktzahlungen führt:

„Die Stimmung in der Landwirtschaft ist aktuell so schlecht wie nie. Viele Betriebe können kaum noch kostendeckend produzieren. Die wichtigsten Ziele bei der Anpassung des GAP-Direktzahlungs-Gesetzes müssen daher sein, Kontinuität und Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe herzustellen, den bürokratischen Aufwand für Betriebe und Verwaltung so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig echte Anreize für mehr Umwelt- und Klimaschutz zu setzen.“

Aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern ergeben sich daraus drei klare Arbeitsaufträge: „Wir müssen erstens dafür sorgen, dass die Direktzahlungen stabil bleiben. Sie sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und haben eine zentrale Bedeutung für die Lebensmittelproduktion, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Zukunft der landwirtschaftlichen Betriebe.

Zweitens sollten wir dringend davon Abstand nehmen, weitere Ökoregelungen zu konzipieren und uns stattdessen – und da bin ich bei drittens – die Ökoregelungen, die bereits gut angenommen werden, mit höheren Einheitsbeträgen attraktiver gestalten. Die Bereitschaft mehr für Klima und Umwelt zu tun ist definitiv da, aber der zusätzliche Aufwand muss sich für die Betriebe auch lohnen – erst recht in Zeiten wie diesen.“

Allein in 2023 wurden von einer Milliarde Euro rund 32 Millionen Euro im Rahmen der Ökoregelungen nicht abgerufen und stehen der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 70 Millionen Euro für rund 600.000 ha im Rahmen der Ökoregelungen ausgezahlt. Das entspricht einer Ausschöpfung von gerade mal 70 Prozent des zur Verfügung stehenden Budgets.

„Wir sollten dies zum Anlass nehmen, um die bestehenden Ökoregelungen ab 2025 finanziell besser auszustatten. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass die nicht ausgegebenen Mittel über kurz oder lang wieder in den EU-Haushalt zurückfließen. Das würde neue zusätzliche Belastungen der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes insgesamt bedeuten und wäre zudem ein weiterer Schlag in die Gesichter derer, die ihren Unmut seit mehreren Wochen friedlich und dennoch unmissverständlich auf die Straße bringen“, sagte Minister Backhaus weiter.

Er betonte abschließend, dass die Land- und Ernährungswirtschaft systemrelevant ist: „Sie hat uns trotz multipler Krisen verlässlich mit guten und bezahlbaren Lebensmitteln versorgt. Wenn wir der Land- und Ernährungswirtschaft schaden, schaden wir am Ende uns selbst.“
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