20.05.2011 | 14:33:00 | ID: 9531 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

LK Österreich berät mit französischer Landwirtschaftskammer über GAP-Reform

Wien (agrar-PR) - Vertreter der französischen Landwirtschaftskammern und der LK Österreich trafen einander am Dienstag und Mittwoch in Wien zu einem Meinungsaustausch über die Zukunft der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP).
LK-Präsident Gerhard Wlodkowski und sein Amtskollege aus Paris, Guy Vasseur, erzielten dabei in wichtigen Punkten Übereinstimmung. Dies betrifft insbesondere die ausreichende Finanzierung der GAP, die Betonung der 2-Säulenstruktur und die Bedeutung marktbezogener Maßnahmen (Intervention, Außenschutz usw.), die aus Sicht beider Länder beibehalten werden müssen.

"Voraussetzung für die GAP und die Umsetzung einer Reform ist eine ausreichende Finanzierung. Daher muss zumindest das gegenwärtige Budget beibehalten werden. Die 2-Säulenstruktur muss bestehen bleiben, wobei die Finanzierung der ersten Säule der Agrarpolitik zur Gänze durch die EU erfolgen muss", betonen Wlodkowski und Vasseur in einer gemeinsamen Erklärung.


Marktbezogene Maßnahmen müssen bleiben

Eine Vereinfachung der GAP, insbesondere im Bereich der Cross Compliance, wird von beiden Landwirtschaftskammern als unerlässlich angesehen. Marktbezogene Maßnahmen müssten auch in der reformierten EU-Agrarpolitik wieder eine marktstabilisierende Funktion haben, dies umfasse Instrumente wie Intervention, Private Lagerhaltung sowie Außenschutz in einem angepassten Umfang, wird betont. Im Krisenfall sollten derartige Maßnahmen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ausgelöst werden können. Dies wäre effizienter und kostengünstiger.

Beide Organisationen nehmen die Notwendigkeit eines Abgehens vom historischen Modell der Direktzahlungen zur Kenntnis. "Dies kann jedoch nicht abrupt erfolgen, sondern muss mit einer entsprechenden Übergangszeit einhergehen. Eine Angleichung der Direktzahlungen in den EU-Mitgliedstaaten muss Unterschiede der Kaufkraft, des Einkommens und der Produktionskosten berücksichtigen", fordern die beiden Präsidenten.


"Greening"-Maßnahmen nicht zulasten von bewährten Umweltprogrammen

Beabsichtigte "Greening"-Maßnahmen in der ersten Säule der GAP dürften nicht zulasten von gut eingeführten und bewährten Umweltprogrammen der zweiten Säule gehen. Dagegen sollte die gute landwirtschaftliche Praxis, wie sie von den europäischen Landwirten zum Erhalt des guten und ökologischen Zustandes (GLÖZ) bereits angewendet wird, von der Europäischen Kommission anerkannt und im Rahmen eines "Greening" der ersten Säule ausgeglichen werden.

Die Maßnahmen der zweiten Säule sollen beibehalten werden und das Prinzip der Ko-Finanzierung weiterhin Anwendung finden. Dies gelte auch für die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete und Berggebiete. Die beiden Organisationen unterstreichen die Notwendigkeit der existierenden Ausgleichszahlungen. Die vorgeschlagenen Kriterien zur Neuabgrenzung der sonstigen benachteiligten Gebiete werden abgelehnt, da diese zu Verwerfungen führen würden.

"Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe muss in Zukunft vorangetrieben werden. Dabei sollen Hofübernahme, Modernisierung, Innovation, Bildung und Beratung Schwerpunkte bilden. Die Definition des aktiven Landwirtes darf nicht zum Ausschluss der Nebenerwerbsbetriebe führen. Ausschlaggebend ist die Produktionsfunktion, die auf vielfältige Weise erfüllt werden kann, ebenso wie die Vermarktung der eigenen Erzeugnisse", betonen Vasseur und Wlodkowski. (lk-ö)
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