10.01.2011 | 12:53:00 | ID: 7681 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Hessen setzt sich für die Beibehaltung der Pflanzrechte im Weinbau ein

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessen macht sich für die Beibehaltung der Pflanzrechte im Weinbau stark. Das hat die hessische Agrarministerin Lucia Puttrich am Montag in Wiesbaden erklärt.
Dort sprach sie beim weinbaupolitischen Kongress, wo sich Experten aus der Politik über aktuelle weinbaurechtliche Fragen austauschten. Derzeit sieht das Weinrecht Pflanzrechte für bestimmte Gebiete vor. Das bedeutet, ein Winzer darf nur pflanzen, wenn er solche Pflanzrechte und für die Weinproduktion geeignete Pflanzflächen hat. Eine Ausweitung der Pflanzenrechte ab 2015 durch die EU, nach eventueller nationaler Verlängerung ab 2018, würde laut der Agrarministerin eine große Gefahr für die die jahrhundertealte Kulturlandschaft des Rheingaus und der Bergstraße prägende Steillagen führen.

„Eine Freigabe der Pflanzenrechte könnte zu einer Verlagerung des Weinbaus in andere Landesteile insbesondere in flachere Lagen führen, da dort ein stärkerer Maschineneinsatz und damit eine kostengünstigere Produktion möglich ist“, sagte Puttrich. Das würde die Wirtschaft, insbesondere den Tourismus in den beiden hessischen Weinbaugebieten enorm schwächen. Laut Puttrich werden die Rebflächen in Steil- oder Terrassenlagen dort meist mit hohem Aufwand bewirtschaftet. Die Hessische Landesregierung unterstützt die Weinbaubetriebe zum Ausgleich der Bewirtschaftungserschwernisse jährlich mit rund 500.000 Euro. (PD)
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