Bonn (agrar-PR) -
Landwirtschaftlichen Betrieben flattern in jüngster Vergangenheit wiederholt Rechnungen ins Haus, mit denen Firmen Eintragungen in Handels- oder Gewerberegister, insbesondere im Internet, offerieren. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) warnt nochmals
eindringlich davor, derartige Schreiben zu beantworten, Angebote schriftlich
anzunehmen oder Zahlungen an solche Anbieter zu leisten.
Die angebotenen Registereintragungen sind nach RLV-Angaben weder rechtlich
vorgeschrieben, noch vermitteln sie einen spürbaren betrieblichen Nutzen.
Deshalb: Alle Rechnungen genau prüfen, ehe man zum Überweisungsformular greift
- gerade wenn die Zahlung dringend angemahnt wird. Im Zweifel sollten Landwirte
qualifizierten Rechtsrat einholen. (rlv)